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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Pharen IT GmbH für den Pharen Hub, Cloud-Abonnements, nutzungsabhängige KI-Funktionen, Self-Hosted-Lizenzen und Projektleistungen.

Inhalt
1. Geltungsbereich und Vertragspartner2. Vertragsschluss und Bestellprozess3. Pharen Hub und Cloud-Pläne4. Konten, Workspaces und Administration5. KI-Funktionen und Integrationen6. Kundendaten und zulässige Nutzung7. Self-Hosted-Lizenzen und Open-Source-Bestandteile8. Projekt- und Beratungsleistungen9. Mitwirkungspflichten des Kunden10. Preise, nutzungsabhängige Kosten und Zahlung11. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung12. Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt13. Rechte an Software und Arbeitsergebnissen14. Datenschutz und Vertraulichkeit15. Mängel und Support16. Haftung17. Änderungen, Recht und Gerichtsstand

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Pharen IT GmbH, Hauptstraße 40
04683 Naunhof OT Fuchshain
Deutschland („Pharen“), und ihren Kunden über den Pharen Hub, Cloud-Pläne, Self-Hosted-Lizenzen sowie Beratungs-, Entwicklungs-, Automatisierungs- und Betriebsleistungen.

Unser kostenpflichtiges Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und Service-Level-Vereinbarungen gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor.

2. Vertragsschluss und Bestellprozess

Darstellungen auf Website und im Hub sind noch kein verbindliches Angebot. Bei einer Online-Bestellung gibt der Kunde durch die entsprechend bezeichnete Checkout-Handlung ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung, Bereitstellung des Produkts oder ausdrücklichen Annahme zustande.

Vor Absenden einer Bestellung werden Leistungsumfang, Laufzeit, Verlängerung, Preis, Steuern und Zahlungsintervall angezeigt. Eingabefehler können bis zur verbindlichen Bestellung korrigiert werden. Vertragsinformationen und Bestellbestätigung werden elektronisch bereitgestellt.

Individuelle Projekte kommen durch Unterzeichnung, Annahme eines Angebots in Textform oder den einvernehmlichen Beginn der Leistung zustande.

3. Pharen Hub und Cloud-Pläne

Pharen stellt während der Vertragslaufzeit den Zugang zum vereinbarten Hub-Plan bereit. Funktionen und Nutzungsgrenzen ergeben sich aus dem bei Bestellung angezeigten Plan, insbesondere für Speicher, Workflows, Rechenzeit, Nutzer und verfügbare Module.

Die Software wird fortlaufend weiterentwickelt. Wir dürfen Funktionen ändern, wenn der vereinbarte Hauptzweck erhalten bleibt, die Änderung aus Sicherheits-, Rechts- oder technischen Gründen erforderlich ist oder den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Wesentliche nachteilige Änderungen kündigen wir rechtzeitig an.

Ein Anspruch auf bestimmte Beta-, Vorschau- oder als experimentell gekennzeichnete Funktionen besteht nicht. Diese können geändert oder eingestellt werden.

4. Konten, Workspaces und Administration

Der Kunde macht richtige und vollständige Angaben, hält sie aktuell und schützt Anmelde- und Wiederherstellungsdaten vor Zugriff Dritter. Konten sind personenbezogen und dürfen nicht gemeinsam genutzt werden, sofern die Produktfunktion nichts anderes vorsieht.

Workspace-Administratoren verwalten Mitglieder, Rollen, Integrationen und Inhalte im Namen des Kunden. Der Kunde ist für deren Auswahl, Berechtigungen und die rechtmäßige Nutzung verantwortlich. Verdächtige Zugriffe oder ein Verlust von Zugangsdaten sind uns unverzüglich mitzuteilen.

5. KI-Funktionen und Integrationen

KI-Funktionen können Modelle von Pharen, Drittanbietern oder vom Kunden konfigurierte Modelle verwenden. Verfügbarer Anbieter, Modell, Preis und technische Grenzen ergeben sich aus der jeweiligen Auswahl. Der Kunde erteilt die für eine Anfrage erforderliche Weisung, wenn er eine KI-Funktion ausführt.

KI-Ausgaben können sachlich falsch, unvollständig, verzerrt oder rechtlich nicht nutzbar sein. Der Kunde muss Ausgaben vor produktiver Verwendung fachlich prüfen. Insbesondere in rechtlichen, medizinischen, finanziellen, personalbezogenen oder sicherheitskritischen Prozessen darf keine ungeprüfte automatisierte Entscheidung erfolgen.

Bei externen Integrationen autorisiert der Kunde den Datenaustausch mit dem gewählten Anbieter und ist für sein dortiges Konto, die erforderlichen Rechte, Berechtigungsumfänge und Anbieterbedingungen verantwortlich. Pharen schuldet nicht die dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Schnittstelle eines Drittanbieters.

6. Kundendaten und zulässige Nutzung

Der Kunde behält seine Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten. Soweit an erzeugten Ausgaben eigene Rechte entstehen und Pharen darüber verfügen kann, kann der Kunde diese Ausgaben für seine vertraglichen Geschäftszwecke verwenden; Rechte Dritter und Bedingungen ausgewählter Modellanbieter bleiben unberührt. Der Kunde räumt Pharen für die Vertragsdauer die Rechte ein, die technisch erforderlich sind, um Inhalte zu speichern, zu übertragen, darzustellen, zu sichern und nach seinen Weisungen zu verarbeiten.

Der Kunde gewährleistet, dass er die erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen für Kundendaten, Eingaben, Dateien, Empfänger und Integrationen besitzt. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Verletzungen von Rechten Dritter, Schadsoftware, Umgehung von Schutz- oder Nutzungsgrenzen, unbefugte Sicherheitsprüfungen und eine Nutzung, die Systeme oder andere Nutzer gefährdet.

Bei einem konkreten, nachvollziehbaren Verdacht auf einen erheblichen Verstoß dürfen wir den betroffenen Zugang vorübergehend beschränken. Wir berücksichtigen Schwere, Dringlichkeit und berechtigte Interessen des Kunden und informieren ihn, soweit dies rechtlich und sicherheitstechnisch möglich ist.

7. Self-Hosted-Lizenzen und Open-Source-Bestandteile

Bei Self-Hosted-Angeboten erhält der Kunde für die im Checkout ausgewählte Laufzeit und Nutzerzahl ein einfaches, nicht übertragbares Recht zum Betrieb der lizenzierten Software für eigene Geschäftszwecke. Lizenzschlüssel, Laufzeit, Nutzergrenze und Verlängerungsregeln ergeben sich aus Bestellung und Lizenzinformationen.

Der Kunde verantwortet eigene Infrastruktur, Installation, Backups, Zugriffe, Updates und sicheren Betrieb, soweit nicht ausdrücklich Managed Services vereinbart sind. Leistungen für Einrichtung, Migration, Wartung oder Support sind nur enthalten, wenn sie im gewählten Paket oder Angebot genannt werden.

Rechte an Open-Source- oder Fair-Code-Bestandteilen richten sich vorrangig nach den jeweils beigefügten Lizenztexten. Diese AGB schränken Rechte aus solchen Lizenzen nicht ein.

8. Projekt- und Beratungsleistungen

Umfang, Ergebnisse, Termine, Abnahme und Vergütung individueller Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Soweit ein konkreter Erfolg geschuldet ist, zeigt der Kunde erkennbare wesentliche Mängel bei der Abnahme an. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

Änderungswünsche werden als Change Request bewertet. Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Zeitplan werden vor Umsetzung abgestimmt. Ohne gesonderte Vereinbarung schulden wir keine Leistungen außerhalb des dokumentierten Umfangs.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Testdaten, Entscheidungen, Zugänge und fachkundige Ansprechpartner rechtzeitig bereit. Er prüft Arbeitsergebnisse und weist auf erkennbare Fehler oder Sicherheitsrisiken hin.

Verzögerungen und Mehraufwand aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können nach vorherigem Hinweis zusätzlich berechnet werden.

10. Preise, nutzungsabhängige Kosten und Zahlung

Maßgeblich sind die im Checkout oder Angebot ausgewiesenen Preise. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern sie nicht ausdrücklich als Bruttopreis ausgewiesen sind.

Nutzungsabhängige KI-, Medien- oder Infrastrukturkosten werden nach der dokumentierten tatsächlichen Nutzung und dem bei Auswahl oder Bestellung angezeigten Aufschlag berechnet. Der Kunde kann durch Modellwahl, Nutzung und Limits Einfluss auf diese Kosten nehmen.

Zahlungsintervall, Fälligkeit und akzeptierte Zahlungsmittel werden vor Vertragsschluss angezeigt oder im Angebot vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Eine Sperre wegen Zahlungsverzugs erfolgt erst nach angemessener Ankündigung, sofern keine sofortige Sperre zur Schadensabwehr erforderlich ist.

11. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

Laufzeit, Abrechnungsperiode und eine etwaige automatische Verlängerung ergeben sich aus der bei Bestellung angezeigten Tarifinformation. Unbefristete Cloud-Abonnements können, sofern dort nichts Abweichendes vereinbart ist, zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode über die Abrechnungsverwaltung gekündigt werden.

Befristete Self-Hosted-Lizenzen enden mit Ablauf der gebuchten Laufzeit, wenn keine Verlängerung vereinbart oder bestellt wird. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Nach Vertragsende endet der Produktzugang. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Daten vor dem angezeigten Löschtermin zu exportieren. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und vereinbarte Übergabe- oder Rückgabepflichten bleiben unberührt.

12. Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt

Soweit keine Service-Level-Vereinbarung besteht, schulden wir keinen bestimmten prozentualen Verfügbarkeitswert. Planbare Wartungen führen wir nach Möglichkeit außerhalb üblicher Hauptnutzungszeiten durch und kündigen erhebliche Einschränkungen angemessen an.

Für Ausfälle außerhalb unseres zumutbaren Einflusses, insbesondere Störungen öffentlicher Netze, Drittanbieter-Schnittstellen, Energieversorgung, Naturereignisse, Arbeitskämpfe oder hoheitliche Maßnahmen, besteht für deren Dauer keine Leistungspflicht. Wir treffen zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen.

13. Rechte an Software und Arbeitsergebnissen

Pharen und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte an Plattform, Software, Vorlagen, Methoden, Marken und vorbestehenden Bestandteilen. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.

Rechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen richten sich nach dem Angebot. Fehlt eine besondere Regelung, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die einfachen Nutzungsrechte, die für den bei Vertragsschluss erkennbaren Geschäftszweck erforderlich sind; vorbestehende Werkzeuge und allgemein nutzbares Know-how bleiben bei Pharen.

14. Datenschutz und Vertraulichkeit

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Soweit Pharen Kundendaten als Auftragsverarbeiter verarbeitet, gelten ergänzend die Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung und dokumentierten Weisungen des Kunden.

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für den Vertrag. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

15. Mängel und Support

Der Kunde meldet reproduzierbare Mängel mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Wir beheben erhebliche Mängel innerhalb angemessener Zeit. Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl durch Fehlerbehebung, Workaround oder Bereitstellung einer gleichwertigen Funktion erfolgen, soweit dies zumutbar ist.

Ansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel auf nicht freigegebenen Änderungen, ungeeigneter Kundeninfrastruktur, Fehlbedienung oder einer Drittanbieterleistung beruht und Pharen dies nicht zu vertreten hat.

16. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie und soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für Datenverlust ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßen, dem Risiko angemessenen Sicherungen durch den Kunden entstanden wäre. Die vorstehenden Grenzen gelten entsprechend für Organe, Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen.

17. Änderungen, Recht und Gerichtsstand

Änderungen dieser AGB gelten nur für künftige Verträge oder werden für laufende Dauerschuldverhältnisse mit angemessener Frist in Textform angeboten. Schweigen gilt nur dann als Zustimmung, wenn dies gesetzlich zulässig ist, wir auf die Bedeutung ausdrücklich hinweisen und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Leipzig. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.

Letzte Aktualisierung Juli 2026

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