Closed Beta · 1. SeptemberClosed Beta. Pharen Hub startet am 1. September.

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Letzte Aktualisierung: Juli 2026

Barrierefreiheitsinformation

1. Anbieter und beschriebene Dienstleistung2. So funktioniert das Angebot3. Angewandte Anforderungen und Prüfmaßstab4. Technische und redaktionelle Maßnahmen5. Bekannte Grenzen6. Barrieren melden und Unterstützung anfordern7. Marktüberwachung nach dem BFSG8. Aktualisierung dieser Information

Informationen zur barrierefreien Nutzung von pharen.de und dem Pharen Hub, zu Funktionen, Prüfmaßstab, bekannten Grenzen, Feedback und Marktüberwachung.

1. Anbieter und beschriebene Dienstleistung

Anbieter ist die Pharen IT GmbH, Hauptstraße 40
04683 Naunhof OT Fuchshain
Deutschland, E-Mail info@pharen.de.

pharen.de informiert über Pharen, Produktfunktionen, Leistungen, Preise, Projekte und redaktionelle Inhalte. Nutzer können Kontakt aufnehmen, sich für frühen Zugang anmelden, einen Termin bei einem externen Dienst öffnen und Self-Hosted-Lizenzen konfigurieren.

Der Pharen Hub ist eine browserbasierte Arbeitsumgebung für E-Mail, Nachrichten, Besprechungen, Kalender, Kontakte, Dokumente, Aufgaben, Wissenssammlungen, Workflows, Integrationen und KI-gestützte Funktionen. Welche Module verfügbar sind, hängt von Tarif, Rolle und Konfiguration ab.

2. So funktioniert das Angebot

  • Öffentliche Inhalte können über Hauptnavigation, Seitenüberschriften, Links und Footer erreicht werden.
  • Formulare verwenden sichtbare Beschriftungen, Pflichtfeldkennzeichnung und verständliche Statusmeldungen.
  • Im Hub erfolgt die Nutzung nach Anmeldung. Navigation und Arbeitsbereiche lassen sich mit Tastatur und Zeigegerät bedienen; Berechtigungen bestimmen die sichtbaren Funktionen.
  • Bei komplexen Inhalten stehen, soweit technisch vorgesehen, Listen-, Detail-, Such- und Filteransichten zur Verfügung.
  • Für externe Termin- oder Medienangebote bleibt direkter E-Mail-Kontakt eine Alternative.

3. Angewandte Anforderungen und Prüfmaßstab

Wir richten Gestaltung, Entwicklung und redaktionelle Pflege an den anwendbaren Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der BFSGV aus. Als technischer Prüfmaßstab dienen insbesondere EN 301 549, Abschnitt 9, sowie ergänzend WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA.

Die Prüfung kombiniert automatisierte Tests mit manuellen Kontrollen, darunter Tastaturbedienung, Fokusführung, Vergrößerung, Kontrast, Formularbedienung und Screenreader-Stichproben. Diese Information ist keine Zertifizierung und keine Behauptung vollständiger Konformität in jeder Nutzungssituation.

4. Technische und redaktionelle Maßnahmen

  • Semantische Regionen, Überschriftenhierarchie, Sprungziel zum Hauptinhalt und eine nachvollziehbare Lesereihenfolge.
  • Tastaturbedienbare Navigation und interaktive Elemente mit sichtbaren Fokusmarkierungen.
  • Beschriftete Formulare, programmatisch erkennbare Namen und verständliche Fehler- und Statusmeldungen.
  • Skalierbare Texte, responsive Layouts, ausreichende Kontraste und keine ausschließlich farbliche Informationsvermittlung.
  • Sprachangaben für deutsche und englische Seiten sowie Textalternativen für inhaltlich relevante Bilder.
  • Berücksichtigung der Systemeinstellung für reduzierte Bewegung; pausierbare oder vermeidbare Animationen, soweit erforderlich.
  • Dekorative Service-Animationen sind für assistive Technologien ausgeblendet; bei aktivierter Systemeinstellung für reduzierte Bewegung werden sie nicht geladen.

5. Bekannte Grenzen

Sehr komplexe visuelle Arbeitsflächen wie Workflow-, Whiteboard-, Präsentations- oder Medieneditoren können einzelne Funktionen enthalten, die mit reiner Tastaturbedienung oder bestimmten Screenreader-Kombinationen noch nicht gleichwertig nutzbar sind. Wir arbeiten daran, zentrale Aktionen zusätzlich über beschriftete Steuerelemente und strukturierte Ansichten zugänglich zu machen.

Von Nutzern, Integrationen oder KI-Systemen erzeugte Inhalte können fehlende Alternativtexte, ungeeignete Überschriften oder andere Barrieren enthalten. Für die Barrierefreiheit solcher Kundendaten ist auch die erstellende Organisation verantwortlich.

Eingebettete oder verlinkte Dienste Dritter, insbesondere YouTube, Outlook-Terminbuchung, Identitätsanbieter und verbundene Integrationen, können eigene Barrieren aufweisen, die wir nicht vollständig steuern können.

6. Barrieren melden und Unterstützung anfordern

Wenn du eine Barriere feststellst oder Informationen in einem anderen zugänglichen Format benötigst, schreibe an info@pharen.de. Nenne möglichst die betroffene Seite oder Funktion, das Problem sowie Browser, Gerät und eingesetzte assistive Technologie.

Wir prüfen Hinweise und melden uns mit einer Einschätzung oder einer zugänglichen Alternative zurück. Auch wenn eine externe Funktion betroffen ist, versuchen wir eine praktikable Kontakt- oder Nutzungsalternative anzubieten.

7. Marktüberwachung nach dem BFSG

Für die zentrale Marktüberwachung nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) zuständig.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
mlbf-barrierefrei.de

8. Aktualisierung dieser Information

Wir überarbeiten diese Information, wenn sich Funktionen, gesetzliche Anforderungen oder das Ergebnis unserer Barrierefreiheitsprüfungen wesentlich ändern.

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