Verbote & KI-Kompetenz: Praktiken wie Social Scoring sind untersagt, und Artikel 4 verlangt ausreichende KI-Kompetenz bei allen, die KI bereitstellen oder einsetzen.
EU AI Act & Governance
EU AI Act Compliance.Im Betrieb, nicht im Ordner.
Der allgemeine Geltungsbeginn der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 war der 2. August 2026. Verbote und Schulungspflicht gelten seit 2025, die Hochrisiko-Fristen folgen im Dezember 2027 und im August 2028. Pharen hilft eurem Team, den eigenen Stand zu messen und Register, Freigaben und Nachweise dort zu führen, wo gearbeitet wird.
Fristen & Status
Die KI-Verordnung gilt gestaffelt. Das ist der Stand.
GPAI-Modelle: Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck haben eigene Pflichten; die Aufsichtsstrukturen der EU stehen seitdem.
Allgemeiner Geltungsbeginn: Transparenzpflichten greifen: Menschen müssen erkennen können, wenn sie mit KI interagieren oder KI-generierte Inhalte sehen. Behörden beaufsichtigen die Umsetzung.
Hochrisiko-Systeme: Der Digital Omnibus hat die Fristen verschoben: sensible Einsatzbereiche bis 2. Dezember 2027, KI in regulierten Produkten bis 2. August 2028.
Vorgehen
So wird EU AI Act Compliance Teil der täglichen Arbeit.
Stand erheben: Der kostenlose EU AI Act Check stellt zehn Fragen zu Einordnung, Kontrollen und Nachweisen und zeigt sofort, wo euer KI-Einsatz Aufmerksamkeit braucht.
10 Fragen · ca. 4 MinutenKI-Register aufbauen: Alle KI-Systeme stehen mit Verantwortlichen, Rollen, Daten und betroffenen Prozessen in einem zentralen Register statt in verstreuten Listen.
Ein Register statt vieler ListenKontrollen verankern: Menschliche Freigaben, Standardprüfungen und Eskalationswege laufen als Workflows in Pharen Hub, direkt in den Prozessen, die sie betreffen.
Freigaben & EskalationBelege führen: Entscheidungen, Dokumente, Logs und wiederkehrende Kontrollen bleiben nachvollziehbar, mit Historie und benannten Verantwortlichen.
Auditierbarer VerlaufTransparenz
Kennzeichnung: Artikel 50 verlangt, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit KI interagieren oder KI-generierte Inhalte sehen.
Freigegebene Hinweise: Formulierungen werden einmal geprüft und dann überall gleich ausgespielt, statt in jedem Kanal neu zu entstehen.
Belegte Ausspielung: Nachweise halten fest, wann welcher Hinweis erschienen ist.
Menschliche Aufsicht
Benannte Verantwortliche: Eine geschulte Person braucht Befugnis und Informationen, um einzugreifen, zu übersteuern oder zu stoppen.
Freigaben im Workflow: Kritische Aktionen laufen über explizite Freigabeschritte statt über Zuruf.
Ein Klick ist keine Aufsicht: Eine nominelle Prüfung ohne echte Eingriffsmöglichkeit beseitigt das Risiko nicht.
Dokumentation
Dokumentierte Einordnung: Für jedes System ist festgehalten, wie und warum es eingestuft wurde, mit Zweck, Rolle und betroffenen Gruppen.
Unterlagen am Use Case: Anbieterdokumente, Verträge und Entscheidungen hängen am jeweiligen System statt in Postfächern.
Versionen & Vorlagen: Prüfungen folgen wiederverwendbaren Templates, Änderungen bleiben in der Historie sichtbar.
Monitoring & Vorfälle
Definierte Signale: Es ist festgelegt, welche Abweichungen zählen und in welchen Intervallen geprüft wird.
Klare Zuständigkeit: Vorfälle gehen an benannte Verantwortliche, mit nachvollziehbarem Reaktionsweg.
Kontrollen als Aufgaben: Wiederkehrende Prüfungen laufen als Aufgaben mit Termin, nicht als Vorsatz.
KI-Kompetenz
Pflicht seit Februar 2025: Artikel 4 verlangt ausreichende KI-Kompetenz bei Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.
Rollenbezogen: Schulung orientiert sich daran, was eine Rolle mit KI wirklich tut, nicht an einem Pauschalkurs.
Nachweisbar: Lerninhalte, Arbeitsanweisungen und Abschlüsse sind dem jeweiligen Use Case zugeordnet.
Werkzeuge & Quellen
Selbstcheck
Erst messen, dann Maßnahmen planen.
Der EU AI Act Check basiert auf der Verordnung (EU) 2024/1689 und den offiziellen FAQ der EU-Kommission. Er ersetzt keine Rechtsberatung, liefert aber einen ehrlichen ersten Stand: Readiness-Score, Einordnungssignal und priorisierte Lücken.
FAQ
Fragen & Antworten
Für alle, die KI-Systeme in der EU anbieten oder einsetzen, unabhängig von der Größe. Die Verordnung unterscheidet Rollen wie Anbieter, Betreiber, Einführer und Händler; welche Pflichten gelten, hängt von der Rolle und der Risikoklasse des Systems ab.
Verbote und KI-Kompetenz gelten seit Februar 2025, die GPAI-Pflichten seit August 2025, Transparenz und Aufsicht seit August 2026. Der Digital Omnibus von Juni 2026 hat die Hochrisiko-Fristen verschoben: Anhang III bis 2. Dezember 2027, Anhang I bis 2. August 2028.
Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber seit Februar 2025, für ausreichende KI-Kompetenz der Menschen zu sorgen, die KI-Systeme bedienen oder beaufsichtigen. Rollenbezogene Inhalte und dokumentierte Abschlüsse machen das prüfbar; einen bestimmten Kurs schreibt die Verordnung nicht vor.
Artikel 5 untersagt unter anderem Social Scoring, manipulative oder ausnutzende Systeme und bestimmte biometrische Anwendungen, jeweils mit detaillierten Bedingungen und Ausnahmen. Diese Verbote gelten seit Februar 2025. Ob ein konkreter Fall darunter fällt, gehört in qualifizierte rechtliche Prüfung.
Beide gelten nebeneinander. Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, der EU AI Act ordnet KI-Systeme nach Risiko und knüpft daran Pflichten. Ein KI-Einsatz muss deshalb beides beantworten: Rechtsgrundlage und Datenflüsse ebenso wie Einordnung, Kontrollen und Nachweise.
Nein. Software allein stellt keine Rechtskonformität her. Pharen strukturiert das, was Konformität braucht: ein Register, Freigaben, Monitoring und auditierbare Nachweise. Die rechtliche Einordnung eurer Systeme bleibt bei qualifizierten Beratern.



