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Ist die KI-Schulung Pflicht? Seit Juli fehlt im Gesetz ein Wort

Artikel 4 gilt nach dem Omnibus weiter. Wer im Betrieb schulen muss, was als Maßnahme zählt, was eine Schulung kostet und welche Förderung infrage kommt.

Gründer, Vorsitzender des Beirats

KI-Schulung Pflicht: Teams gehen gemeinsam einen Weg mit mehreren Stationen bis zum gemeinsamen Ziel

Bis Juli 2026 stand in Artikel 4 der KI-Verordnung, dass Unternehmen für ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ ihrer Leute sorgen. Seit dem 27. Juli steht dort etwas anderes. Das Wort „ausreichend“ ist weg.

Wer das liest, stellt eine naheliegende Frage: Ist die KI-Schulung für Mitarbeiter damit keine Pflicht mehr? Die kurze Antwort lautet nein. Die längere Antwort erklärt, was sich geändert hat, wen die Regel trifft, was als Maßnahme zählt und was das kostet.

Ist eine KI-Schulung für Mitarbeiter Pflicht?

Ja, für jedes Unternehmen, das KI-Systeme beruflich einsetzt. Artikel 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit Februar 2025, und die Änderung vom Juli 2026 hat ihn nicht gestrichen.

Genau genommen verlangt das Gesetz keine Schulung, sondern Maßnahmen. Eine Schulung ist die Maßnahme, an die die meisten Betriebe zuerst denken, und meistens auch die richtige. Sie ist aber nicht die einzige. Eine klare Regel, welche Daten in welches Werkzeug dürfen, gehört genauso dazu wie eine Ansprechperson für Rückfragen.

Ob ihr Anbieter seid oder ein fertiges Werkzeug nutzt, spielt für Artikel 4 keine Rolle. Beide Rollen sind gemeint.

Was sich mit dem Omnibus geändert hat

Mit der Verordnung (EU) 2026/1744, dem Digital Omnibus zur KI, ist Artikel 4 seit dem 27. Juli 2026 neu gefasst. Vorher sollten Anbieter und Betreiber nach besten Kräften sicherstellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Jetzt sollen sie Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen in ihrem Auftrag fördern.

Dazu kam ein neuer Satz. Sinngemäß sagt er: Die Pflicht verlangt nicht, dass eine einzelne Person ein bestimmtes Niveau erreicht.

Das klingt nach Entwarnung und ist doch nur eine Verschiebung. Niemand muss mehr belegen, dass jede Person im Team „genug“ kann. Dafür rückt in den Vordergrund, was ihr tatsächlich getan habt. Wer nichts getan hat, hat sie auch nach der neuen Fassung nicht erfüllt.

Unverändert geblieben ist der Maßstab, an dem die Maßnahmen sich ausrichten sollen: das technische Wissen, die Erfahrung, die Ausbildung der Leute, der Zusammenhang, in dem die KI eingesetzt wird, und die Menschen, bei denen sie eingesetzt wird.

Wer im Betrieb gemeint ist

Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt. Das trifft auf viele Firmen zu. Schreibt jemand im Vertrieb Angebote mit ChatGPT, fasst die Buchhaltung Belege mit einem KI-Werkzeug zusammen oder beantwortet ein Chatbot auf eurer Website Fragen, dann setzt ihr KI ein.

Gemeint sind alle, die in eurem Auftrag damit arbeiten. Das ist zuerst das eigene Personal, nach dem Wortlaut aber auch andere Personen, die für euch KI-Systeme bedienen, zum Beispiel freie Mitarbeitende. Wer privat zu Hause mit einem Chatbot spielt, fällt nicht darunter. Wer es am Arbeitsplatz für Kundenpost tut, schon.

Eine Größenschwelle gibt es nicht. Der Handwerksbetrieb mit acht Leuten ist genauso Betreiber wie der Konzern. Der Unterschied liegt im Umfang: Wo KI nur Texte vorschlägt, die ein Mensch liest, braucht es weniger als dort, wo sie über Kunden entscheidet.

Was als Maßnahme zählt

Einen bestimmten Kurs schreibt die Verordnung nicht vor. Die Europäische Kommission hat in ihren Fragen und Antworten zu Artikel 4 schon vor der Änderung erklärt, dass kein Zertifikat nötig ist und die Maßnahmen zum Einsatz passen sollen. Ein Online-Kurs für alle mit Teilnahmebescheinigung ist deshalb nicht automatisch die beste Antwort.

Für einen kleinen oder mittleren Betrieb reichen meist vier Dinge, die zusammengehören:

  1. Eine Liste, wer welches KI-Werkzeug wofür nutzt. Ohne sie wisst ihr nicht, wen ihr schulen müsst.
  2. Eine Schulung an den eigenen Aufgaben. Die Person im Vertrieb übt an einer echten Anfrage, die Buchhaltung an einem echten Beleg.
  3. Klare Regeln, welche Daten in welches Werkzeug dürfen und wer KI-Ergebnisse vor dem Versand prüft.
  4. Eine kurze Notiz, wann ihr was gemacht habt und mit wem. Sie ist der Teil, den ihr zeigen könnt, wenn jemand fragt.

Was eine gute Schulung im Alltag leisten muss, beschreibt unser Beitrag Nach dem KI-Workshop: Kann euer Team eine falsche Antwort erkennen?. Der Kern: Eine Person sollte nach der Schulung bemerken, wenn ein KI-Entwurf eine Zusage macht, die in keiner Quelle steht.

Wo eure Anwendung in der Verordnung insgesamt steht, zeigt die Übersicht zum EU AI Act. Für eine erste Einordnung des eigenen Falls gibt es den EU-AI-Act-Check. Beides ersetzt keine Rechtsberatung.

Was eine KI-Schulung kostet

Eine KI-Schulung bei Pharen kostet ab 499 € netto pro Schulung. Der Preis hängt von der Dauer ab, von der Größe der Gruppe und davon, ob wir zu euch in den Betrieb kommen. Den genauen Betrag nennen wir nach dem Erstgespräch im Angebot.

Wenn ihr noch nicht wisst, bei welchem Ablauf sich KI überhaupt lohnt, ist der Workshop ab 399 € netto der bessere Anfang. Danach wisst ihr auch, wen ihr schulen müsst. Alle Preise stehen auf der Seite Leistungen.

Es gibt auch Angebote ohne Pharen. In Sachsen sind der KI-Hub Sachsen-Thüringen und das Zukunftszentrum Sachsen Anlaufstellen für Grundlagen. Für einen ersten Überblick kann das reichen. Für die Übung an euren eigenen Abläufen braucht ihr meistens jemanden, der diese Abläufe kennenlernt.

Gibt es eine Förderung für KI-Schulungen?

Zwei Programme kommen für Betriebe in der Region Leipzig infrage, beide mit Bedingungen.

Der Bund fördert Beratung für kleine und mittlere Unternehmen über das BAFA. Wie viel er übernimmt, hängt von der Region ab, und die Richtlinie läuft bis 31. Dezember 2026. Das Programm ist für Beratung gedacht. Ob eine Schulung darunter fällt, klärt ihr vor dem Auftrag mit dem BAFA.

Die Sächsische Aufbaubank nimmt Anträge auf den Digitalisierungszuschuss nur noch von Betrieben aus der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig und Nordsachsen an (Stand Oktober 2026). Er gilt ab 5.000 € förderfähigen Kosten, nicht für reine Beratung, und ihr müsst ihn vor dem Start beantragen. Eine einzelne Schulung zum Startpreis liegt weit unter dieser Grenze. Interessant wird er, wenn die Schulung Teil eines größeren Digitalisierungsvorhabens ist.

Für beide gilt: Fragt bei der Förderstelle nach, bevor ihr unterschreibt. Beim Digitalisierungszuschuss zählt der Antrag vor dem Start, ein früher Auftrag kann ihn kosten. Mehr dazu, wie ihr Beratung und Förderung in Sachsen sortiert, steht in Braucht ihr KI-Beratung oder zuerst eine gute Frage?.

So schulen wir bei Pharen

Pharen ist eine KI-Beratung aus Naunhof bei Leipzig. In unserer KI-Schulung übt euer Team an seinen eigenen Aufgaben. Wir klären, welche Werkzeuge euer Team nutzen darf und wie, und wir besprechen die Regeln für Kundendaten, DSGVO und EU AI Act.

Bringt einen typischen Fall mit: eine Anfrage, einen Beleg oder eine Kundenmail. Daran üben wir, was die KI gut kann, wo sie sich irrt und wer das Ergebnis prüft, bevor es rausgeht.

Wenn ihr danach einen Ablauf automatisieren wollt, machen wir das auf euren Systemen. Pharen Hub kommt nur dazu, wenn euch etwas fehlt. Mehr zur KI-Beratung in der Region steht auf der Seite KI-Beratung Leipzig.

Was vom Wort „ausreichend“ bleibt

Das Wort ist aus Artikel 4 verschwunden, und mit ihm die Frage, ob jede Person im Team genug weiß. Geblieben ist die Frage, was ihr dafür getan habt. Eine Liste, eine Schulung an echten Aufgaben, klare Regeln und eine Notiz beantworten sie besser als jedes Zertifikat.

Fragt eine Schulung für euer Team an.